Da zum fest gebuchten Zeitraum keine weiteren Aufträge entgegengenommen werden können, gelten folgende Regelungen:
Dies gilt für Braut- und Gästestylings.
Da zum fest gebuchten Zeitraum keine weiteren Aufträge entgegengenommen werden können, gilt folgendes:
Sollte eine kurzfristige Stornierung bis 6 Wochen vor gebuchten Termin erforderlich sein, werden 80 % der gebuchten Dienstleistung aller Beteiligten (gegebenenfalls inkl. der eventuell dazu gebuchten Assistenz) in Rechnung gestellt.
Bei Ausfall durch Krankheit oder unvertretbare Umstände, die mir nicht ermöglichen, meine Arbeit auszuüben, werde ich bemüht sein, für eine zuverlässigen und qualitativ hochwertige Vertretung zu sorgen. Sollten für den Kunden dadurch zusätzliche Kosten oder Schaden entstehen, übernehme ich keine Haftung.
Der Auftraggeber ist dazu aufgefordert, mir einen vernünftigen Arbeitsplatz mit ausreichend Licht und mindestens einer Steckdose zu bieten. Dies ist erforderlich, damit ich die bestmöglichen Voraussetzungen habe, um der gebuchten Dienstleistung gerecht zu werden.